WIR 65 - April 2021

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 65 von Wolfgang Kiebel anlässlich der HU-Abnahme in Rheinmünster im März 2021 anz allgemein sei bekannt, dass die Gasprüfung für Reisemobile bis 2023 ausgesetzt ist, da der Gesetzgeber diese Vorschrift überarbeiten und „verschlimmbessern“ wird. So ähnlich wurde es jedenfalls in verschiedenen Pressemitteilungen einschlägiger Wohnmobil- und Campingzeitschriften publiziert. Auch im Internet findet man entsprechende Hinweise. Hier der Originaltext aus der Veröffentlichung auf der Promobil-Seite im Internet: Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Wohnmobileigners. Bisher war für das erfolgreiche Absolvieren stets auch eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Ihr Fehlen galt als erheblicher Mangel. Vor Kurzem wurden die Regeln überraschend geändert: Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus der Liste gestrichen. Fakt ist, dass es im Ermessen der abnehmenden Institution, also dem TÜV oder der DEKRA liegt, ob eine HU-Abnahme ohne vorliegende und gültige Gasprüfung zulässig ist. Scheinbar wird diese Vorgabe in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Während man sich im Norden großzügig verhält und die Aussetzung akzeptiert, beruft sich der TÜV Süd und auch die hier zuständige DEKRA auf die Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-ECE R122 und die daraus resultierende Pflicht, die Verkehrssicherheit der kompletten Gasanlage bei der HU zu überprüfen. So ähnlich informiert auch „Promobil“ auf der Internetseite. Doch diese Überprüfung wäre eine reine Sicht- und Funktionskontrolle. Ein Prüfer verfügt weder beim TÜV noch bei der DEKRA über das erforderliche Werkzeug (Druckprüfanlage) und die hierfür erforderliche Qualifikation. Er müsste also schlicht die Geräte nach Sicht kontrollieren und dann bestätigen, dass alles in Ordnung ist. Einem verantwortungsvollen Prüfer ist dies nicht zuzumuten, denn im Falle eines Defekts wäre er mitverantwortlich. Persönlich konnte ich dies feststellen, als ich am 05.03.2021 mit unserem Wohnmobil bei der DEKRA zur Durchführung der Hauptuntersuchung vorfuhr. Die erste Frage war tatsächlich die nach der Vorlage einer aktuellen Gasprüfung. In meinem Fall hatte ich sie nicht, da demnächst der Wechsel unseres Backofens ansteht und anlässlich dieses Austausches ohnehin eine offizielle Gasprüfung erfolgen wird. Aber ohne diese Prüfung keine HU-Plakette! G HU ohne Gasprüfung / wahr oder falsch 6

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