WIR 66 - August 2021

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 66 gefunden von Wolfgang Karius Wie kam das Gelände an der Fährstelle Neuburgweier in den Besitz der Gemeinde Au am Rhein? s ist ein seltsamer Grundstückszuschnitt: Das Rheinufergelände Neuburgweier beim „Restaurant Zollhaus“ zählt zur Gemarkung Au am Rhein - nicht Rheinstetten, wie es logischer erscheinen würde. Warum ist das so? Warum dürfen diese am Rheinufer stehen, anstatt einen Panoramaweg für Spaziergänger anzulegen? Das fragte der Forchheimer Paul Rimmelspacher Foto: Ulrich Krawutschke Bericht: Ulrich Krawutschke Johann Gottfried Tulla ist schuld . Das ist eine Antwort auf die Frage von Paul Rimmelspacher aus Forchheim, der unter anderem wissen will, warum das Rheinufergelände bei Neuburgweier nicht Gemarkung von Rheinstetten ist, sondern von der Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt. Bertold Treiber, früher Bürgermeister von Rheinstetten und verwandt mit dem Original und Historiker Heinrich Ell, kennt von diesem die „vermutlich richtige Antwort“ auf diese Frage. „Es ist schon ein komischer Grundstückszuschnitt, der so spitz an den Rhein bei Neuburgweier hineinragt.“ Laut Ell hängt das mit der Rheinbegradigung durch Tulla zusammen, bei der Gemeinden – wie Au am Rhein – Flächen entzogen wurden. Diese wurden durch Flächen anderer Kommunen, die nichts verloren hatten, entschädigt. Und so kam Au am Rhein wohl in den Besitz der Fläche bei Neuburgweier. E Johann Gottfried Tulla ist schuld ! 30

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