WIR 72 - August 2023

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 72 WIR von Martin Lenz Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für Mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen (Verkehrszeichen VZ 277.1 Konkret bedeutet das, dass ab dem Verkehrszeichen 277.1 alle einspurigen Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht von mehrspurigen Kraftfahrzeugen – also PKW oder LKW – und Motorrädern mit Beiwagen überholt werden dürfen. Radschnellweg, Aufstellung rechts – Verkehrszeichen VZ 350.1 Das Verkehrszeichen 350.1 „Radschnellweg“ ist ein quadratisches Verkehrsschild. Das Schild hat einen weißen Rand und eine grüne Mitte, auf der zwei weiße, sich nach oben verjüngenden Streifen sowie das Piktogramm eines Fahrrads abgebildet sind. Es weist auf den Beginn eines Radschnellweges hin. Für überstehende Ladung müssen in Spanien und Italien unterschiedliche Warntafeln verwendet werden. Nichtbeachtung wird mit 80,-- Euro geahndet In Spanien muss jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rotweiß schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Heckträger (mit oder ohne Ladung). In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von min. 50 x 50 cm haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Ge- und Verbotszeichen 21

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