RMC Mittelbaden e.V. Nr. 77 WIR von Wolfgang Karius (Quelle: RI 2023/1) BETR: FAHRVERBOT FÜR REISEMOBILE ÜBER 3,5 TONNEN Frage eines Reisemobilisten: s wird immer wieder von Reisemobilisten behauptet, dass in Österreich auf Bundesstraßen die Beschränkungsschilder „gesperrt für Kfz über 3,5 t“ (Ziel- und Quellverkehr frei) nicht für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen gelten. Angeblich gäbe es eine Ausnahmeregelung. Da ich da andere Informationen habe und deshalb immer mautpflichtige Autobahnen (GO-Box) zur Durchreise befahre, wäre ich Ihnen für eine kurze Antwort sehr dankbar. Mathias Piontek, Redakteur: Eine Ausnahmeregelung für Reisemobile gibt es nach Auskunft des österreichischen Automobilclub ÖAMTC nicht. Jedoch gilt das Verbotsschild „schwarzer Lkw auf weißem Grund in rotem Kreis“ – anders als in Deutschland – nicht für Reisemobile – und zwar unabhängig von deren zulässiger Gesamtmasse. Allerdings muss das Reisemobil in den Fahrzeugpapieren der Fahrzeugklasse M1 zugeordnet sein. Das Verbotsschild „schwarze Massenangabe in Tonnen auf weißem Grund in rotem Kreis“ bezieht sich auf die tatsächliche Masse des Fahrzeugs – in Österreich spricht man hier von Gesamtmasse. Es gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Reisemobile. Ist ein Verbotsschild aber mit dem Zusatzzeichen „schwarzer Lastwagen auf weißer Tafel“ versehen, gilt es analog zur deutschen StVO nur für Lastwagen. Reisemobile haben in diesem Fall also freie Fahrt. Das Zusatzzeichen „Ziel- und Quellverkehr frei“ entspricht dem deutschen „Anlieger frei“. Kombiniert mit einem Verbotsschild bedeutet es, dass der folgende Straßenabschnitt für die entsprechenden Fahrzeuge gesperrt ist, es sei denn, das Fahrtziel ist ausschließlich über diesen Streckenabschnitt zu erreichen. Um lediglich einen Stau zu umfahren, Maut zu sparen oder weil einem die Landstraße besser gefällt, darf man hier nicht fahren. E Was ist in Österreich erlaubt ? 17
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