WIR 77- April 2025

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 77 WIR von Wolfgang Karius Mit freundlicher Genehmigung von Herrn RA Zipper / EMHC on allen möglichen Seiten wird man im Netz, dem unauskömmlichen im wahren Wortsinne, dem WWW, bombardiert mit Meldungen über Wohnmobilisten, die in Hessen auf Autobahnen von Polizeistreifen angehalten und auf das Vorhandensein eines in Betrieb befindlichen Fahrtenschreibers kontrolliert wurden. Alle seien mit einem Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe belegt worden. Man habe sich an alle möglichen Instanzen gewandt aber keine verbindliche Auskunft erlangen können. Auch eine Nachfrage bei Fachverbänden und dem ADAC habe keine Klarheit auf die Schnelle gebracht. Man hat leider nie einen richtigen Juristen zu Rate gezogen. Der kostet ja richtiges Geld. Aber bei einem erheblichen Bußgeld hätte es sich doch gelohnt. Und außerdem wäre doch da eine Rechtsschutzversicherung eingetreten. An der Stelle wäre jeder ruhig und besonnen denkende Mensch gestolpert. Noch einmal: hätte man stolpern müssen, wenn man gehört hätte, man sei an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwiesen worden. Da hätte der besonnene Betrachter doch gleich die Frage gestellt: „Was will das BMAS - früher Sozialministerium - von mir als Mensch in der Freizeit? Das passt doch überhaupt nicht ins System! Ich hätte gesagt: „Ich lasse mir doch von Herrn Heil nicht in meine Freizeit gucken. Jetzt mal ernsthaft - auch wenn das gerade Gedachte schon ernst ist. Die Verordnung EG Nr. 561/2006, auf der das Tätigwerden der hessischen Polizei angeblich fußt ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die man sich einfach mal näher anschauen muss. Und da fällt dem kundigen Leser zunächst einmal auf, dass diese Verordnung recht alt ist: 561/2006 heißt, dass die Verordnung aus dem Jahr 2006 stammt. Man darf daraus schließen, dass diese Verordnung, wenn sie denn unmittelbar in allen EG-Mitgliedsländern anzuwenden wäre, sämtlichen Ordnungshütern in allen EGMitgliedsländern schon seit 2006 bekannt sein müsste. Seltsam, dass da noch kein Polizeibeamter bisher seit 18 Jahren, auf die Idee gekommen ist, Kontrollen durchzuführen. Jetzt sehen wir uns die Verordnung ihrem Wortlaut nach einmal näher an. Da fällt auf, dass es in der Einleitung heißt: „Verordnung (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des RATES vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr….„ An dieser Stelle frage ich für den internen Gebrauch : Was hat Hubertus Heil in meinem Wohnmobil zu suchen! Dann weiter zum Text: Artikel 1 „Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter und Personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern ins- besondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen so- wie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. ……“ V Fahrtenschreiberpflicht für WoMos 2 0

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