WIR 77- April 2025

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 77 WIR gefunden von Wolfgang Karius An alle betroffene Wohnmobileigner, ier der aktuelle Stand in der Sache EG-Kontrollgerät für Wohnmobile und Wohnmobile mit Anhänger ab 7,49 Tonnen. Endlich ist jetzt für Klarheit in der Sache geschaffen! Privat zugelassene Wohnmobile die in Deutschland zugelassen sind, unterliegen "NICHT" der gesetzlichen Vorschrift für die Nutzung eine EG-Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber)! Hierzu liegt mir nun ein Gutachten von dem Zert. Sachverständigen für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber, Herr Göran Kronberg aus Berlin vor. Herr Kronberg ist auch für gutachterliche Stellungnahmen für die Europäische Union und für das BMDV, Bundesamt für Logistik und Mobilität zuständig. Diese aussagekräftige und auch die rechtssichere Stellungnahme füge ich in diesem Beitrag bei. Ich empfehle den betroffenen Wohnmobileignern, dieses Gutachten in ausgedruckter Form im Fahrzeug mitzuführen, damit es bei eventueller Kontrolle von noch nicht informierten Behörden, vorgelegt werden kann. Mit dieser gutachterlichen Stellungnahme entfällt auch meine Empfehlung einer täglichen Fahrt und Ruhezeit Aufzeichnung. Ich bitte zu beachten, dass sich dieses Gutachten wie bereits oben beschrieben, nur auf Privat in Deutschland zugelassene Wohnmobile, unabhängig vom Gewicht und auf Fahrzeugkombinationen mit Anhänger bezieht, die in Deutschland unterwegs sind. Ich werde mich in den nächsten Tagen mit unserem zuständigen saarländischen Ministerium wieder in Verbindung setzen, damit diese mit der zuständigen französischen Behörde (FNTR) Kontakt aufnimmt, um dort die in Frankreich geltende Sozialvorschrift anzufordern. Hier liegen mir zwar schon Informationen vor, die jedoch noch nicht bestätigt sind, dass Wohnmobile in Frankreich von einer Pflicht für EG-Kontrollgeräte ausgenommen sind. Der Sachverständige Herr Kronberg empfiehlt zeitnah allen zuständigen Behörden (EU und dem Bundesministerium) eine rechtssichere Nachbesserung der aktuellen Sozialvorschrift, wo privat genutzte Wohnmobile komplett ausgeschlossen sind. An der Stelle möchte ich auch klarstellen, dass meine Intervention in der Sache nicht dazu diente, um für Unklarheit zu sorgen. In erster Linie ging es mir darum, vielen Wohnmobilfahrern, die sich aktuell im Ausland zum Überwintern aufhalten, zu helfen, damit diese sorglos zurück nach Deutschland fahren können. Sollte es in der Sache was Neues geben, werde ich weiter darüber berichten. Viele Grüße an alle Wolfgang Horsch H 23 Endlich mal gute Nachrichten

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