RMC Mittelbaden e.V. Nr. 77 WIR von Martin Lenz Vorabinformation: s scheint, als ob ab dem 01. Januar 2026 das Warndreieck in Spanien zum Teil ausgedient hätte. Ab diesem Zeitpunkt muss man auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht mehr das Warndreieck 100 Meter von der Pannen- bzw. Unfallstelle entfernt aufstellen. Dies ist der Wille des spanischen Verkehrsministeriums. Ab 2026 soll es für jeden Verkehrsteilnehmer verpflichtend vorgeschrieben sein, eine vernetzte Warnleuchte im Fahrzeug mitzuführen. Im Kaufpreis der Warnleuchte soll eine Prepaid-SIM-Karte enthalten sein. Beim Einschalten der Warnleuchte wird ein Signal zu einer digitalen Plattform mit dem genauen Standort der Warnleuchte versendet werden. Dadurch soll es dem Pannen- und Rettungsdienst einfacher gemacht werden, den Einsatzort zielorientiert anzusteuern. Durch einen eingebauten Magneten sollen die Warnleuchten auf dem Autodach festgemacht werden. Wie das bei den meisten Wohnmobilen mit ihrer KunststoffAußenhaut funktioniert? Man wird sehen. Es gibt sicherlich bis zur Einführung wöchentlich weitere Informationen, die sich bis Ende 2025 dann soweit verfestigt haben, dass man die genauen Eckdaten erkennen kann. Auch ob über den Kaufpreis hinaus für die Prepaid-SIM-Karte eine weitere Gebühr anfällt, kann ich noch nicht endgültig absehen. Es gibt Warnleuchten, bei denen bis 2038 der Kaufpreis für 12-mal Blinklicht einschalten im Kaufpreis enthalten sei. Andere liefern die Warnleuchte mit einer monatlichen Gebühr. Laut Bundesverkehrsministerium und ADAC soll es für Touristen nicht zutreffen. Sollte man als Tourist einen spanischen Leihwagen benutzen, muss dort eine entsprechende Warnleuchte mitgeführt werden. E Hat das Warndreieck ausgedient ??? 33
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