RMC Mittelbaden e.V. Nr. 77 WIR Abgesehen davon gebe es derzeit auch gar keinen passenden Unterfahrschutz für einen Unimog zu kaufen: „Kein Hersteller baut einen Unterfahrschutz für ein Fahrzeug, das davon befreit ist.“ Da Dennig seit der Neuregelung Ausnahmegenehmigungen erhielt, nahm er weitere Aufträge an und unterschrieb entsprechende Verträge, die ein Gesamtvolumen von rund 1,9 Millionen Euro haben. Nach dem TÜV-Anruf nahm der Fahrzeugbauer Kontakt mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und erläuterte den Sachverhalt, allerdings ohne Erfolg. Daraufhin reichte er Ende 2024 eine Klage gegen das Ministerium vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ein. Dennig bezieht sich dabei unter anderem auf den Vertrauensschutz, der besagt, dass ein Bürger Vertrauen in die Rechtsordnung haben kann und dass dieses Vertrauen zu schützen ist. „Es gab keine Vorwarnung, keine Übergangsfrist“, so Dennig. Das Ministerium verwies Mitte Februar auf die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Dieses reagierte Anfang März und wies die Klage ab. Dennig hat nun einen Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragt, sich des Themas anzunehmen: „Ich möchte nur noch für die fünf Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, dann höre ich auf.“ Denn seit dem TÜV-Anruf hat er aufgrund der unsicheren Rechtslage keinen Auftrag mehr angenommen, in den sozialen Medien wurde sogar das Gerücht verbreitet, das Unternehmen Atlas 4x4 sei pleite. „Wir haben sofort mit einer Klarstellung reagiert, doch das hat keinen mehr interessiert.“ Aktuell hat Dennig in seiner Werkstatt fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, die ihm bis zur Schließung der Firma die Treue halten wollen. Parallel plant Dennig, auch den TÜV Süd zu verklagen, weil er mehrfach ein Gutachten angefordert hatte, mit dessen Hilfe er belegen wollte, dass ein HUFS mit dem Einsatzzweck seiner Fahrzeuge nicht vereinbar ist. Auf Anfrage unserer Redaktion erläutert TÜV-Pressesprecher Vincenzo Luca, dass Dennig bereits 2022 über die Notwendigkeit des Unterfahrschutzes informiert worden sei: „Aus einer Einzelgenehmigung lässt sich nicht ein Rechtsanspruch ableiten“, entgegnet er auf den Hinweis, dass bis Mitte 2024 Expeditionsfahrzeuge zugelassen werden konnten. Im Übrigen sei ein abnehmbarer Unterfahrschutz möglich, andere Hersteller würden diesen nach seinen Informationen montieren, so Luca. Doch das ist für Dennig keine Option: „Abgesehen davon, dass es keinen zugelassenen Unterfahrschutz für Unimogs gibt, wiegt so eine Vorrichtung zwischen 80 und 200 Kilo. Das ist für meine Kunden nicht zumutbar. Ich bin definitiv bereit, vor Gericht durch alle Instanzen zu gehen.“ 39
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