WIR 79- Dezember 2025

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 79 WIR von Ute Herter as von allerbestem Herbst-Wetter begleitete Wochenende in Oberkirch, vom 10. bis 12. Oktober 2025, begann am Freitag mit der Ankunft der Teilnehmer auf dem Stellplatz, der schon von anderen Wohnmobilisten an diesem Wochenende gut besucht war. Wir haben aber alle einen Platz gefunden, einige von uns auf dem direkt angrenzenden Parkplatz. Vom Stellplatz aus, war es dann ein kleiner gemütlicher Spaziergang zum Restaurant zur Sonne in Oberkirch wo wir um 18:00 h im Stadl zum Abendessen erwartet wurden. Nach einem sehr guten und leckeren Abendessen, mit teilweiser schwäbischer Küche - zur Freude einiger Teilnehmer - konnten wir dann den RMC M-Stammtisch fröhlich und gut gestärkt beginnen. Zur Freude Aller war auch unser „Alt-Präses“ Paul zugegen, der dieses Wochenende für uns organisiert hatte. Wir wurden alle herzlich von unserem 1.Vorsitzenden Franz begrüßt, der wiederum auch ein paar „Reinschnupperer“ begrüßen konnte. Wir hoffen, daß sich die Schnupperer Ulrike und Siggi, Moni und Siggi sowie Uschi und Edi über kurz oder lang unserem Club anschließen. Franz hat angeregt, dass wir für den Stammtisch am 30. Januar 2026 eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Paaren erreichen. Im Rahmen des Abends wird es auch eine Präsentation der Firma Rondo geben. Die Teilnahme lohnt sich doppelt: Neben einem geselligen Abend erhält unsere Vereinskasse eine finanzielle Unterstützung, die bei kommenden Club-Treffen für gemeinsame Aktivitäten genutzt werden kann. Also: bitte zahlreich anmelden! Weiter konnte Franz berichten, dass es zwischenzeitlich einen neuen Carthago-Partner in Emmendingen gibt, welcher sehr vielversprechend klingt. Dann gab es noch Information darüber, dass sich in Österreich die Bemessungsgrundlage der Mautpflicht für Wohnmobile geändert hat. Für die Bemautung entscheidend ist nun die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG). Die tzGm wird vom Hersteller angegeben und liegt in vielen Fällen über der bisherigen Grenze. Damit sind deutlich mehr Fahrzeuge betroffen. Dies gilt dadurch auch für WohnmobilFahrende, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen "abgelastet", also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert hatten. Diese Wohnmobile, die jetzt noch vignettenpflichtig sind, unterliegen der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut und benötigen damit eine GO-Box. Die Neuregelung im Detail: • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm (bisher 3,5 t zGG) benötigen eine GO-Box • Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen tzGm brauchen eine Vignette bzw. müssen Streckenmaut zahlen D RMC M – Ausfahrt Oberkirch/Offenburg 30

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNDc=