RMC Mittelbaden e.V. Nr. 79 WIR von Wolfgang Karius (Quelle: Internet) Wann man in Deutschland Reifen wechseln muss! ann muss ich Winterreifen aufziehen? Welches Bußgeld droht, wenn ich es nicht tue? Was gilt für Ganzjahresreifen? Die wichtigsten Fragen zur Winterreifenpflicht in Deutschland. • In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht • Motorräder sind davon ausgenommen • 1,6 mm Restprofil sind vorgeschrieben, 4 mm empfehlenswert Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Die Pflicht gilt übrigens nicht für Anhänger. Der ADAC rät jedoch, auch bei Anhängern geeignete Reifen zu verwenden. Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind. Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) haben, sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr erlaubt. Hohes Bußgeld ohne Winterreifen Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Ausnahmen bei Winterreifenpflicht Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für folgende Fahrzeuge: • einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder) • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug, für das diese Ausnahme gilt, mit Sommerreifen fahren will, muss über alle allgemein gültigen Verpflichtungen hinaus eine Reihe von Regeln einhalten. Dazu gehört es auch, vor jeder Abfahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die geplante Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Zudem darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Profiltiefe bei Winterreifen Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Ebenso einen Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt. W Winterreifenpflicht 3 8
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