WIR 81- August 2026

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 81 WIR von Wolfgang Karius (Quelle: Internet) Deutschland und Österreich haben viele Gemeinsamkeiten, bei Parkscheiben aber unterscheiden sich die zwei Länder im Detail. Worauf zu achten ist, um Bußgelder zu vermeiden. • Hauptunterschied: Verschiedene Zeit-Skalierung • Österreich: Theoretisch hohe Strafe möglich • Digitale Parkscheibe in Österreich nicht erlaubt ie Hauptreisezeit beginnt und viele Urlauberinnen und Urlauber zieht es nach Österreich. Dann nutzen deutsche Autofahrende oft wie gewohnt ihre Parkscheibe. Wer das macht, gilt als Falschparker und könnte ein Bußgeld kassieren. Mit deutscher (digitaler) Parkscheibe in Österreich Zwar sind in den meisten EU-Ländern die Parkscheiben einheitlich – ausgerechnet im Nachbarland fallen sie jedoch unter eine eigene nationale Verordnung. Eine Parkscheibe aus Deutschland ist in Österreich also nicht gültig. Hauptgrund neben der Größe ist die Zeit-Skalierung – stellt man die Uhr auf eine halbe Stunde genau ein, wird in Österreich nur auf die nächste Viertelstunde gerundet. Parkt man also in Deutschland um 10.10 Uhr, stellt man den Zeiger um 20 Minuten vor, in Österreich nur um 5 Minuten. Auch digitale Parkscheiben sind hier keine Ausnahme und werden in Österreich grundsätzlich nicht anerkannt. In Deutschland hingegen ist die Nutzung erlaubt, sofern das Gerät eine KBA-Nummer trägt. Bußgeld Österreich: Theoretisch bis zu 726 Euro Strafe Parkverstöße beginnen in der Regel bei 21 Euro. Zwar reicht theoretisch der Rahmen für eine Strafe bis 726 Euro, ausgeschöpft wird dieser in der Praxis aber nicht. Wer auf D Ausführung Österreich Ausführung Deutschland Bußgeld wegen deutscher Parkscheibe 38

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