WIR 69 - August 2022

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 69 gefunden von Wolfgang Karius (mit Genehmigung des Badischen Tagblattes) Dauerbelegt: Aus Mangel an Alternativen parken manche Halter ihr Wohnmobil wochenlang auf der Straße. Rechtlich ist das zulässig. Foto: Hans-Jürgen Collet / Bericht Holger Siebnich und Anja Groß. ohnmobile stehen für Flexibilität und Spontaneität. In der Corona-Pandemie stieg die Anzahl der Zulassungen deutlich. Doch während die Fahrzeuge unterwegs grenzenlose Freiheit versprechen, bereiten sie zu Hause vielen Haltern ein Problem: Wo können sie es parken? In Ermangelung an Alternativen stellt mancher sein Gefährt einfach auf der Straße vor der Haustür ab. Das sorgt für Ärger im Wohngebiet. Heinrich Schmidt ist kein Wohnmobil-Hasser. Er und seine Frau haben sich schon selbst überlegt, eines zu mieten und es mal mit Camping-Urlaub zu versuchen. Aber das Wohnmobil in seiner Nachbarschaft in Niederbühl geht ihm trotzdem auf die Nerven. Parkplätze sind dort oft knapp. Das Fahrzeug blockiert eine der wertvollen Parklücken oft über Wochen hinweg: „Das finde ich nicht in Ordnung“, sagt Schmidt, der eigentlich anders heißt, im Sinne des nachbarschaftlichen Friedens seinen richtigen Namen aber lieber nicht in der Zeitung lesen möchte. Schmidt hat sich schon überlegt, sich an die Stadt zu wenden. Das würde allerdings wenig bringen. Die Dauerparkerei ist völlig legal. Das Rastatter Ordnungsamt schreibt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Grundsätzlich dürfen Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen, die für den W Erlaubtes Ärgernis? 30

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