WIR 81- August 2026

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 81 WIR von Paul Risch (Quelle Internet) Lkw-Maut: Gilt sie auch für Wohnmobile? Die Niederlande zählen zu den beliebtesten Urlaubszielen von Wohnmobil-Reisenden in Europa. Besonders angesagt: die niederländische Küste und Touristen-Metropolen wie Amsterdam oder auch Städte wie Rotterdam und Den Haag. Zur Tulpenblüte im Frühjahr kommen jährlich Hunderttausende Deutsche ins Land. Die Niederlande haben zum 1.Juli eine neue Maut eingeführt, die abhängig von Strecke, Gewicht und Emissionsklasse ist. Was Wohnmobil-Reisende jetzt wissen müssen. • Neue Maut trifft Lkw, aber keine Wohnmobile • Wohnmobile müssen für Befreiung registriert werden • Maut für Wohnmobile nur auf der A24 bei Rotterdam Seit 1. Juli 2026 gilt in den Niederlanden eine neue streckenabhängige Maut-Pflicht für niederländische und ausländische Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3 (also Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Bei Campern sorgt die neue Regel für Verwirrung: Gilt die "Vrachtwagenheffing" auch für schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen? Niederlande: Keine Maut für schwere Wohnmobile Die gute Nachricht: Wohnmobile fallen nicht unter die neue Lkw-Maut. Diese gilt ausschließlich für gewerblich genutzte Lkw, auch wenn Wohnmobile ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aufweisen. Mit der Einführung der neuen streckenabhängigen Maut wird die Eurovignette für Lkw abgeschafft. Speditionen sollen trotzdem weiter ihren Beitrag zur Straßenfinanzierung leisten. Die Vrachtwagenheffing gilt auf fast allen niederländischen Autobahnen und Teilen des regionalen Straßennetzes. Abgerechnet wird pro Kilometer, abhängig vom Gewicht und der Emissionsklasse. Die Erfassung läuft über eine On-Board-Unit (OBU), die die gefahrenen Strecken automatisch dokumentiert. Registrierungspflicht für ausländische Wohnmobile Fahrer und Fahrerinnen schwerer Wohnmobile müssen keine zusätzlichen Gebühren zahlen, wenn sie die niederländischen Straßen nutzen. Und sie benötigen auch keine OBU. Aber: Wie die niederländische Kraftfahrtbehörde RDW auf ihrer Website mitteilt, müssen ausländische Wohnmobile für eine Mautbefreiung registriert werden. Dies ist ab sofort auf einer Registrierungsseite möglich. Achtung: Wer sich nicht befreien lässt, riskiert, dass sein Fahrzeug nicht richtig erkannt wird, was Bußgelder zur Folge haben kann. Neue niederländische LKW-Maut 20

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