RMC Mittelbaden e.V. Nr. 81 WIR So funktioniert die Befreiung für Womos Für die Befreiung werden folgende Angaben bzw. Dokumente benötigt: • E-Mail-Adresse des Fahrzeugbesitzers oder der Fahrzeugbesitzerin • Angaben zum Fahrzeug und die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs • für den Fall, dass auf der Zulassungsbescheinigung nicht "Wohnmobil" oder der Code "SA" angegeben ist: eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung "Certificate of Conformity" (CoC) Zur Erläuterung: Die Übereinstimmungsbescheinigung CoC ist, so die RDV, die "Geburtsurkunde" des Fahrzeugs. Dies ist ein Nachweis dafür, dass das Fahrzeug den europäischen Anforderungen entspricht. Die Übereinstimmungsbescheinigung kann beim Hersteller angefordert werden. Spätestens fünf Tage nach Antragsstellung soll die Befreiungsbestätigung vorliegen. Gut zu wissen: In den Niederlanden gibt es für Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen bisher generell keine flächendeckende Maut. Ausnahmen: • Auf der A24 westlich von Rotterdam wird auf einem kurzen Abschnitt Maut von allen Fahrzeugen kassiert. • Auch der Kiltunnel und der Liefkenskoek-Tunnel sind gebührenpflichtig. 21 Blankenburg- Verbindung Kiltunnel Liefkenshoek- Tunnel Nur hier ist es gebührenpflichtig
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